Autoinhaltsversicherung – jetzt auch erweiterbar auf Wohnwagen, Wohnmobil und gemietete PKW!
Beim Einkauf, auf Reisen, auf dem Weg zum Kunden – unser Auto transportiert nicht nur uns, sondern auch Hab und Gut. Gepäck, neue Errungenschaften, Handy und Bargeld sind oft mit unterwegs. Schützen Sie diese auch außerhalb Ihres Haushaltes mit der Autoinhaltsversicherung.
Kontakt aufnehmen bzw. Beratung anfordern
PKW
Versicherungsschutz besteht für privat genutzte Personenkraftfahrzeuge, welche auf die folgenden Personen zugelassen oder im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden:
- Versicherungsnehmer
- Personen, welche mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
- Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, welche nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft leben
Was ist versichert?
Es sind alle beweglichen Gegenstände des persönlichen Bedarfs im PKW versichert.
Beispiele für versicherte Gegenstände:
- Elektronische Geräte (z.B. Smartphone, Tablet, mobiles Navi)
- Handtasche mit Inhalt (auch Bargeld und Schmuck)
- Kleidung und Accessoires (Jacken, Sportsachen, Brillen, Uhren)
- Reisegepäck, Einkauf
- Sportausrüstung (Golf- oder Tennisausrüstung)
- Kosten für Wiederbeschaffung amtlicher Ausweise, EC-/Kreditkarten
- Dienstlich genutzte Gegenstände
Welche Ereignisse sind versichert?
- Einbruchdiebstahl, Raub (auch bei Totalentwendung des KFZ)
- Vandalismus
- Unfall (eigen-/fremdverschuldet)
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Sturm, Hagel
Baustein „privat genutzte Wohnmobile / -wagen“
Versicherungsschutz besteht für folgende privat genutzte Kraftfahrzeuge, unabhängig vom Zulassungsgewicht:
- Wohnmobile
- Wohnwagen
- Campingfahrzeuge
Hinweise:
Dieser Baustein ist nicht verfügbar für Fahrzeuge, die sich dauerhaft auf einem Standplatz (Dauercamping) befinden und/oder nicht behördlich zugelassen sind.
Abgesichert sind nur versicherte Gegenstände im abgeschlossenen Fahrzeug / Wohnwagen / Wohnmobil. Gegenstände außerhalb (Dachboxen einschl. Inhalt, Fahrradträger) oder im Vorzelt (Tisch, Stühle etc.) fallen nicht unter den Versicherungsschutz!
Fahrzeuge mit Saisonzulassung sind nur während der Zeit der Zulassung versichert.
Baustein „gemietete PKW“
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen in gemieteten PKW (bis 3,5 Tonnen). Es gilt eine generelle Selbstbeteiligung in Höhe von 20 %.
Tarifinfos:
- Versicherungssumme wahlweise 3.500€ / 7.000€ / 10.000€
- Neuwertentschädigung für elektronische Geräte (ab einem Alter von 2 Jahren Zeitwert)
- Rund-um-die-Uhr-Schutz (24-Stunden-Deckung) europaweit, mit den Bausteinen „privat genutzte Wohnmobile / -wagen“ bzw. „gemietete PKW“ bis zu 2 Monate weltweiter Schutz.
- Jahresbeitrag „PKW“ (VS 3.500€): 20,08€
- Jahresbeitrag „PKW + Wohnmobil/Wohnwagen“ (VS 3.500€): 26,03€
- Zusatzbeitrag „gemietete PKW“ (VS 3.500€): 2,97€